Allgemeine Geschäftsbedindgungen 
Follow Sam Dogwalking und Hundebetreuung

 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Follow Sam - Sandra Kugler Dogwalking und Hundebetreuung, Sommerstr. 20 in 81543 München – gelten die nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen. 

2. Vertragsabschluss

Mit der Abgabe des Vertrages bietet der Kunde Follow Sam den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Follow Sam zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

3. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Betreuungsauftrags für Hunde und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung unterliegt den gesetzlichen Vorgaben und bedarf der Schriftform.

4. Vertragsinhalt

  • Die Betreuung umfasst das Spazierengehen mit dem Hund zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Gruppenhaltung) und/ oder den Aufenthalt im Haus/Garten des Betreuers.

  • Die Betreuung beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes durch Follow Sam, entweder Zuhause oder an einem vorher vereinbarten Ort zu einer vereinbarten Zeit.

  • Bei Gruppenspaziergängen obliegt es Follow Sam darüber zu entscheiden, ob der Hund in der Gruppe oder im Einzelspaziergang zu führen ist.

  • Der Hund wird vom Betreuer unter Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen betreut.

5. Haftung

  • Bei den Hol- und Bringfahrten und während des Spaziergangs bleibt der Hundehalter der Eigentümer/ Besitzer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

  • Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie alle notwendigen Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) erhalten hat.

  • Der Hund wird in Gruppenhaltung betreut und dabei können Auseinandersetzungen zwischen den Hunden vorkommen. Der Betreuer haftet für keinerlei Schäden, die der Hund aufgrund solcher Auseinandersetzungen erleiden könnte.

  • Die Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall des Hundes ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreuers begrenzt.

  • Der Betreuer haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Tierhalters, die während der Zeit der Betreuung mitgegeben werden (Halsband, Leinen, etc.).

  • Der Betreuer haftet nicht für Schäden/Beschmutzungen in der Wohnung des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurden.

  • Falls der Hund bei sorgfältiger Betreuung dennoch entweicht und trotz aller Bemühungen nicht aufgefunden wird, ist eine Haftung des Betreuers ausgeschlossen.

  • Es obliegt Follow Sam ob läufige Hündinnen, unkastrierte Rüden oder unkastrierte Hündinnen am Spaziergang teilnehmen können.

  • Follow Sam übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung

6. Verpflichtungen

  • Der Hundebesitzer verpflichtet sich im Besitz einer ausreichenden Haftpflichtversicherung inklusive Fremdbetreuung zu sein

  • Der Hundebesitzer verpflichtet sich den Hund ordnungsgemäß steuerlich angemeldet und den Hund mit einem Chip versehen zu haben

  • Sollte ein Hund entweichen, verpflichtet sich Follow Sam den Hundebesitzer und alle zu informierenden Stellen unverzüglich zu benachrichtigen.

  • Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, so verpflichtet sich der Hundebesitzer alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.

  • Der Hundebesitzer verpflichtet sich, Follow Sam über alle den Hund betreffenden und sich veränderten Besonderheiten, wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Ungezieferbefall oder Läufigkeit zu informieren

  • Der Hundebesitzer verpflichtet sich Follow Sam über alle Auflagen durch Behörden zu informieren

  • Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer.

  • Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich Follow Sam diesen nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen mit in die Privaträume zu nehmen

7. Absage

Der Auftrag einer Tagesbetreuung oder Halbtagesbetreuung ist mindestens 24 Stunden vor Beginn der Betreuung abzusagen, der Auftrag einer Wochenendbetreuung mindestens 48 Stunden vor Beginn der Betreuung. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen steht dem Betreuer das Recht auf eine Ausfallvergütung in Höhe von 50% des ursprünglichen Betreuungspreises zu.

8. Abrechnung

Die Monatspauschale wird wie im Betreuungsauftrag festgelegt berechnet. Diese sind regelmässig sofort nach Rechnungseingang zu bezahlen, damit die Platzgarantie aufrecht erhalten bleiben kann.

Follow Sam erstellt monatlich eine rückwirkende Rechnung über die erbrachte Leistung

Es erfolgt keine Rückerstattung bei Krankheit und Urlaub des Kunden, an den bayerischen gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12., 25.12, 26.12 und 31.12.

Die Pauschale wird prozentual angepasst bei 1 Läufigkeit pro Kalenderjahr und an allen Abwesenheiten (Krankheit/Urlaub/Seminare) von Follow Sam pro Kalenderjahr. Die Anpassung wird im Rahmen einer Halbjahresendabrechnung vorgenommen.

Einzeln dazu gebuchte Tage und Betreuungskosten (24h, 48h) werden separat abgerechnet.


9. Unmöglichkeiten

Bezogen auf BGB § 313 Störung der Geschäftsgrundlage und § 275 Ausschluss der Leistungspflicht, gelten folgende geschuldeten Leistungen durch Höhere Gewalt als unmöglich und es erfolgt daher keine Rückerstattung: 

In Falle einer Epidemie & Pandemie die von der WHO als gesundheitsgefährdenden und gefährlich eingestuft wird und in Folge durch eigene Quarantäne oder staatliche Auflagen die Leistungspflicht nicht erbracht werden kann, schwere Gewitter (Blitz, Donner, Hagel) die angstfördernd für einzelne Hunde sein können (in Absprache mit Besitzern) und Leistungsausfall des Firmenautos durch Reparaturen im Falle eines Autounfalls (Kollision - Standard Reparaturen sind davon ausgeschlossen).

10. Datenschutz

Alle Angaben vom Hundehalter werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Details zum Datenschutz können unter http://www.follow-sam.com/datenschutz-1/ eingesehen werden.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

12. Sonstiges

Sonstige Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.